Akutkrankenhaus für Psychosomatik

Die Heinrich-Heine-Klinik verfügt gemäß §30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt über eine eigenständige Station mit 20 Krankenhausbetten im Sinne von §107 Abs. 1 SGB V für Patienten mit akuten psychischen Störungen.

Das integrative Behandlungskonzept und eine Vielfalt an therapeutischen Ansätzen tragen dazu bei, dass Patienten unter professioneller Begleitung neue Kraft schöpfen und ihr Leben wieder in gesunde Bahnen lenken können

Der Behandlungsauftrag der Akutklinik richtet sich an Patienten mit:

Affektiven Störungen

Belastungsstörungen

  • Akute Belastungsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen

Somatoformen Störungen

Angststörungen

Zwangsstörungen

Psychische Symptomatik bei körperlichen Erkrankungen

Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Eine stationäre Behandlung ist dann angebracht, wenn in der ambulanten Behandlung keine Besserung erreicht werden konnte oder die Stabilisierung und Intervention von Patienten mit akuter Dekompensation notwendig ist. 

Da der Betroffene im Vorfeld eines stationären Aufenthaltes mit seinem Leiden und seiner seelischen Erkrankung hadert, beantworten wir Ihnen gerne unkompliziert die häufig auftretenden Fragen:

Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf, um alle persönlichen Fragen zu beantworten und Sie gegebenenfalls beim Aufnahmeverfahren zu unterstützen.

Für eine rasche Aufnahme sind ein Bericht des einweisenden Arztes und eine Kostenübernahmeerklärung hilfreich.

Die akute Behandlung in der Heinrich-Heine-Klinik richtet sich ausschließlich an Erwachsene. 

Die Heinrich-Heine-Klinik ist als Privatkrankenanstalt gemäß §30 GeWo konzessioniert. Als Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie ist sie berechtigt, stationäre Krankenhausbehandlungen im Bereich Psychosomatik zu erbringen gemäß §107 Abs. 1 SGB V.

Die Kosten der stationären Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen teilweise oder vollständig dann erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit bzw. eine stationäre Einweisung durch den Facharzt vorliegt.

Da Ihr Facharzt bzw. Ihr einweisender Arzt die Einweisungsformalitäten für die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe durchführt, ist er Ihr erster Ansprechpartner. Um einen reibungslosen Ablauf der stationären Aufnahme und der Kostenübernahmeerklärungen gewährleisten zu können, sollten für den Kostenübernahmeantrag folgende Informationen ermittelt werden:

  • In welchen Umfang wurden die ambulanten Behandlungen bei dem Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und/oder Psychosomatik durchgeführt? Welche Art der Behandlung erfolgte?
  • Wer war einweisender Arzt (Name und Anschrift)?
  • Aus welchen Gründen muss die Behandlung unter stationären Bedingungen weitergeführt werden und kann nicht im ambulanten Rahmen erfolgen?
  • Anamnese bei der Aufnahme des Patienten mit Bescheinigung des Schweregrads der Erkrankung.
  • Wurde eine ambulante, medikamentöse Therapie durchgeführt?
  • Informationen zum Therapieplan während des stationären Aufenthalts.
  • Geplante Behandlungsdauer.

Die Qualität dieser Unterlagen ist von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Krankenkassenleistung.

Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung für je 10 Tage erforderlich. Die Abrechnung unserer Behandlung erfolgt über eine Tagespauschale, den Kostenvoranschlag erhalten Sie von uns zügig und unkompliziert.

Kontakt

Patientenservice
Montag - Freitag von 9 - 17 Uhr

Telefon: +49 33208 / 56-614
Fax: +49 33208 / 56-658
E-Mail service@heinrich-heine-klinik.de

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse kann gemäß den gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch §13 Abs. 2 SGB V unter bestimmen Voraussetzungen eine Aufnahme möglich sein. Die Krankenkasse kann anstelle der Sach- oder Dienstleistung Kosten im Rahmen des „Kostenerstattungsverfahren“ erstatten, wenn dieses Verfahren vom Patienten gewählt wird.

Gesetzliche Krankenversicherungen müssen vor der gewünschten Inanspruchnahme der Leistung vom Versicherten in Kenntnis gesetzt werden. Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung durch die Krankenkasse kann möglich sein, daher ist die vorherige Abklärung mit der Krankenkasse wichtig.

Geringe Wartezeit für gleichwertige Behandlung & volle Leistung

Aufgrund der Anspruchsgrundlage aus §13 Abs. 3 SGB V bestehen gute Voraussetzungen für eine Aufnahme in einer Privatkrankenanstalt, wenn eine unaufschiebbare medizinische Leistung nicht unverzüglich in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgen kann und die Aufnahme im Rahmen der Kostenerstattung zeitnah erfolgen kann.

Da die nach dem Krankenhausbettenplan zugelassenen psychosomatischen Krankenhäuser in der Regel zirka drei Monate Wartezeit haben, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung in der Heinrich-Heine-Klinik gestellt werden. Diese kann eine gleichwertige Behandlung sicherstellen, was Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkassen ist. Zudem ermöglichen wir eine zeitnahe Aufnahme.

Da es sich bei der Heinrich-Heine-Klinik um keinen zugelassenen Leistungserbringer handelt, erfolgt die Erstattung der Kosten auf das Konto des Patienten. Diese vorfinanzierten Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung rückerstattet. 

Wichtige Voraussetzungen:

  • Facharzteinweisung mit Angabe einer Begründung,
    1. warum die Behandlung nicht ambulant erfolgen kann und
    2. über die Notwendigkeit einer sofortigen Aufnahme
  • Angabe der Wartezeit für die Aufnahme in einem zugelassenen Krankenhaus
  • Information der gesetzlichen Krankenkasse vor Aufnahme.

Aufgrund der finanziellen Sicherheit wird zu einer vorherigen schriftlichen Antragstellung auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse und zum Abwarten eines schriftlichen Genehmigungsbescheides geraten. Liegt kein Bescheid bei Aufnahme vor, ist der Patient selbst Vertragspartner der Privatklinik und gewährleistet den Ausgleich der entstandenen Kosten persönlich.

Kosten für die Akutbehandlung

Erstattungsfähig sind die Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstehen würden. Unsere Pflegesätze orientieren sich an Vergleichskliniken in der Region, sodass diese Voraussetzung gegeben ist. 

Der Pflegesatz enthält alle Leistungen der Klinik (Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Bereitschaftsdienst, pflegerische Betreuung durch examinierte Krankenpfleger/Schwestern) und alle medizinisch notwendigen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, Medikation, Physiotherapie und Laborleistungen.

  • Ggf. kann die Krankenkasse einen Abzug von max. 5% für Verwaltungskosten vornehmen.
    Dieser Kostenabschlag ist stark von der Versicherung und den unterschiedlichen Satzungen abhängig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse.
  • Analog jedem Krankenhausaufenthalt fallen pro Krankenhaustag 10 € Zuzahlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an.
  • Es fallen keine Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer an, dies ist in unserem Haus standardisiert gegeben.
  • Die Abrechnung erfolgt analog privat Versicherter über eine Rechnungsstellung an den Patienten. Diese Rechnung wird im ersten Schritt vom Patienten selbst beglichen. Nach Rechnungseinreichung und Prüfung von der Krankenkasse wird der vorfinanzierte Betrag von der gesetzlichen Krankenversicherung rückerstattet.

Liegt bereits vor Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung im Rahmen der Einzelfallentscheidung vor, können die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In diesem Fall ist lediglich die Zuzahlung von 10 € pro Tag vor Ort zu leisten.

Genehmigung Ihres Akut-Aufenthaltes

Entscheiden Sie sich als gesetzlich Versicherter für die Aufnahme in unserem Haus, empfehlen wir Ihnen folgenden Weg:

  1. Vorstellung beim Facharzt und Klärung der Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung. Prüfung von ambulanten Möglichkeiten.
  2. Ist keine ambulante Therapie möglich, stellt der Facharzt einen Einweisungsschein mit der Angabe der Gründe für eine stationäre Behandlung aus:
    1. Angabe der F-Diagnosen (nach ICD-10)
    2. Geplante Behandlungsdauer
    3. Angabe, dass derzeit eine ambulante Behandlung nicht möglich bzw. unzureichend ist
    4. Begründung für stationäre Behandlungsnotwendigkeit
    5. Name der Wunschklinik
  3. Wenn bereits eine ambulante Psychotherapie-Behandlung absolviert wurde, die nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat, ist es wichtig, dies mitzuteilen.
  4. Anfrage in öffentlichem Krankenhaus bezüglich der Aufnahmemöglichkeiten / Wartezeiten
  5. Ein Kostenvoranschlag, falls erforderlich, kann jederzeit von der Heinrich-Heine-Klinik angefordert werden.  
  6. Ist kein zeitnaher Aufnahmetermin möglich und / oder sind die medizinischen Voraussetzungen nicht gegeben (z. B. keine ausgebildeten Traumatherapeuten bei entsprechender Diagnose), sollte zunächst ein formloser Brief / Fax mit Kopie des Einweisungsscheins an die Krankenkasse erfolgen. Welche Beispiel-Formulierung dieser Brief enthalten könnte, finden Sie hier (Download Brief).

Sie überlegen, Ihren Patienten bei uns einzuweisen? Unser Ärzteteam steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Als privates Akutkrankenhaus halten wir im Regelfall eine Notfallaufnahmekapazität bei uns bereit, sodass Ihrem Patienten schnell geholfen werden kann. 

 

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Erreichbarkeiten

Montag bis Freitag: 9:00–17:00 Uhr