Leistungsträger für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme sind die Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenversicherungen (nach §111SGB V), Berufsgenossenschaften, Selbstzahler und private Krankenversicherungen.
Der behandelnde Arzt - insbesondere der Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt oder der medizinische Dienst der Krankenkasse - kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen. Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation an, wenn die gesundheitlichen Beschwerden Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen, sie gefährden oder, wenn wegen einer chronischen Krankheit eine intensive Behandlung notwendig ist.
Sind Sie zur Behandlung in einem Krankenhaus, kann von dort aus eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden. Sie können eine Rehabilitationsmaßnahme auch direkt beantragen:
Kontakt
Telefon 038203 - 93 631
oder 038203 - 93 632
service(at)moorbad-doberan.de