Hier stehen Ihnen Flyer, Formulare und Broschüren zum Herunterladen bereit.
Broschüren & Flyer
Entsprechend dem § 8 SGB IX hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen.
Bei dieser Auswahl müssen Sie sich an keine Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (Rentenversicherung oder Krankenkassen) orientieren. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, und wählen Sie eine geeignete Rehabilitationsklinik für sich.