Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse gemäß den gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch §13 Abs. 2 SGB V kann unter bestimmen Voraussetzungen eine Aufnahme möglich sein. Die Krankenkasse kann anstelle der Sach- oder Dienstleistung Kosten im Rahmen des „Kostenerstattungsverfahren“ erstatten, wenn dieses Verfahren vom Patienten gewählt wird.
Gesetzliche Krankenversicherungen müssen vor der gewünschten Inanspruchnahme der Leistung vom Versicherten in Kenntnis gesetzt werden. Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung durch die Krankenkasse kann möglich sein, daher ist die vorherige Abklärung mit der Krankenkasse wichtig.
Aufgrund der Anspruchsgrundlage aus §13 Abs. 3 SGB V bestehen gute Voraussetzungen für eine Aufnahme in einer Privatkrankenanstalt, wenn eine unaufschiebbare medizinische Leistung nicht unverzüglich in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgen kann und die Aufnahme im Rahmen der Kostenerstattung zeitnah erfolgen kann.
Da die nach dem Krankenhausbettenplan zugelassenen psychosomatischen Krankenhäuser in der Regel zirka drei Monate Wartezeit haben, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung in der Heinrich-Heine-Klinik gestellt werden. Diese kann eine gleichwertige Behandlung sicherstellen, was Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkassen ist. Zudem ermöglichen wir eine zeitnahe Aufnahme.
Da es sich bei der Heinrich-Heine-Klinik um keinen zugelassenen Leistungserbringer handelt, erfolgt die Erstattung der Kosten auf das Konto des Patienten. Diese vorfinanzierten Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung rückerstattet.
Wichtige Voraussetzungen:
Aufgrund der finanziellen Sicherheit wird zu einer vorherigen schriftlichen Antragstellung auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse und zum Abwarten eines schriftlichen Genehmigungsbescheides geraten. Liegt kein Bescheid bei Aufnahme vor, ist der Patient selbst Vertragspartner der Privatklinik und gewährleistet den Ausgleich der entstandenen Kosten persönlich.
Erstattungsfähig sind die Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstehen würden. Unsere Pflegesätze orientieren sich an Vergleichskliniken in der Region, so dass diese Voraussetzung gegeben ist. Daraus ergeben sich im Berliner Umland Tagessätze mit einer Bandbreite von 220-250 Euro. Zum Beispiel beträgt der Tagessatz der Charité Berlin: 279 € und der Uniklinik Göttingen: 327 Euro.
Der Tagessatz der Heinrich-Heine-Klinik beträgt demnach: zwischen 220-250 Euro.
Der Pflegesatz enthält alle Leistungen der Klinik (Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Bereitschaftsdienst, pflegerische Betreuung durch examinierte Krankenpfleger/Schwestern) und alle medizinisch notwendigen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, Medikation, Physiotherapie und Laborleistungen.
Liegt bereits vor Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung im Rahmen der Einzelfallentscheidung vor, können die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In diesem Fall ist lediglich die Zuzahlung von 10 € pro Tag vor Ort zu leisten.
Entscheiden Sie, als gesetzlicher Versicherter, sich für die Aufnahme als Privat, empfehlen Ihnen folgenden Weg:
1. Vorstellung beim Facharzt und Klärung der Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung. Prüfung von ambulanten Möglichkeiten
2. Ist keine ambulante Therapie möglich, stellt der Facharzt einen Einweisungsschein mit der Angabe der Gründe für eine stationäre Behandlung aus:
a.) Angabe der F-Diagnosen (nach ICD-10)
b.) Geplante Behandlungsdauer
c.) Angabe, dass derzeit eine ambulante Behandlung nicht möglich bzw. unzureichend ist
d.) Begründung für stationäre Behandlungsnotwendigkeit
e.) Name der Wunschklinik
3. Wenn bereits eine ambulante Psychotherapie-Behandlung absolviert wurde, die nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat, ist es wichtig, dies mitzuteilen.
4. Anfrage in öffentlichem Krankenhaus bezüglich der Aufnahmemöglichkeiten / Wartezeiten
5. Einen Kostenvoranschlag, falls erforderlich, kann jederzeit von der Heinrich-Heine-Klinik angefordert werden.
6. Ist kein zeitnaher Aufnahmetermin möglich und / oder sind die medizinischen Voraussetzungen nicht gegeben (z.B. keine ausgebildeten Traumatherapeuten bei entsprechender Diagnose), sollte zunächst ein formloser Brief / Fax mit Kopie des Einweisungsscheins an die Krankenkasse erfolgen. Welche Beispiel-Formulierung dieser Brief enthalten könnte, finden Sie hier (Download Brief).
Bitte sprechen Sie uns dazu an. Wir beraten Sie gerne!
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E-Mail: service(at)heinrich-heine-klinik.de
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