Gesetzliche Rentenversicherung - Zuzahlungen und Belastungsgrenzen für die stationäre medizinische Rehabilitation
Seit 2004 gelten folgende Regelungen bei Zuzahlungen:
Kinder bis einschließlich 18 Jahre müssen keine Zuzahlung leisten.
Versicherte,
sind nach folgender Maßgabe vollständig oder teilweise auf Antrag von der Zuzahlung befreit:
mtl. Nettoeinkommen:
bis 980,00 Euro: keine Zuzahlung
ab 981,00 Euro: 8,00 Euro/Tag
ab 1.020,00 Euro: 8,50 Euro/Tag
ab 1.080,00 Euro: 9,00Euro/Tag
ab 1.140,00 Euro: 9,50 Euro/Tag
ab 1.200 Euro: 10,00 Euro/Tag
Vollständig von der Zuzahlung befreit sind auch Übergangsgeldbezieher. Bezieher von Sozialhilfe können sich auf Antrag vollständig von der Zuzahlung befreien lassen.
Bürgertelefon
Alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem beantwortet Ihnen das das Bundesministerium für Gesundheit am Bürgertelefon. Die Beratungstelefone des Bundesministerium für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:
Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 / 340 60 66 – 01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 – 02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 – 03
Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungen und Belastungsgrenzen für die stationäre medizinische Rehabilitation
Seit 2004 gelten folgende Regelungen:
Zuzahlungen müssen nur bis zur Erreichung einer Belastungsgrenze geleistet werden. Diese liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke liegt er bei 1 Prozent. Zu diesen Bruttoeinnahmen zählen alle Einkünfte, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, also nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern z. B. auch Abfindungen, Betriebsrenten oder Mieteinnahmen.
Von den Bruttoeinnahmen können Familien pro Kind 3.648 Euro abziehen, für Ehepartner können 4.410 Euro in Abzug gebracht werden. Die meisten Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten sog. Zuzahlungsrechner an, mit denen die individuelle Belastungsgrenze leicht ermittelt werden kann.
Bürgertelefon
Alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem beantwortet Ihnen das das Bundesministerium für Gesundheit am Bürgertelefon. Die Beratungstelefone des Bundesministerium für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:
Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 / 340 60 66 – 01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 – 02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 – 03