Die Heinrich-Heine-Klinik ist als Privatkrankenanstalt gemäß §30 GeWo konzessioniert. Als Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie ist sie berechtigt, stationäre Krankenhausbehandlungen im Bereich Psychosomatik zu erbringen gemäß §107 Abs. 1 SGB V. Für diesen Bereich stehen 20 Krankenhausbetten zur Verfügung.
Die Kosten der stationären Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen teilweise oder vollständig dann erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit bzw. eine stationäre Einweisung durch den Facharzt vorliegt.
Ihr Facharzt bzw. Ihr einweisender Arzt führt für Sie die Einweisungsformalitäten für die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe durch. Bitte sprechen Sie ihn an. Um einen reibungslosen Ablauf der stationären Aufnahme und der Kostenübernahmeerklärungen gewährleisten zu können, sollten für den Kostenübernahmeantrag folgende Informationen ermittelt werden:
Die Qualität dieser Unterlagen ist von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Krankenkassenleistung.
Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung für je 10 Tage erforderlich. Die Abrechnung unserer Behandlung erfolgt über eine Tagespauschale.
Bitte prüfen Sie Ihre Ansprüche auf ärztliche Leistungen und kontaktieren Sie Ihren Kostenträger.
Gerne beraten wir Sie ausführlich über Kostenerstattung in Bezug auf Ihre persönliche Situation und Ihre Möglichkeiten. Ein Kostenvoranschlag erhalten Sie von uns zügig und unkompliziert. Bitte kontaktieren Sie unseren Patientenservice:
Patientenservice
Montag - Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 33208 / 56-614
Fax: +49 33208 / 56-658
E-Mail service(at)heinrich-heine-klinik.de
Zum Kontaktformular